Sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung zu sportlichen Veranstaltungen sind Leistungen, deren wesentliches Merkmal in der entgeltlichen Gewährung des Rechts auf Eintritt zu einer Veranstaltung besteht. Geregelt sind diese Leistungen im § 3a Abs. 11a UStG (UStR 2000 Rz 641f).

