Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2015 wurden die umsatzsteuerlichen Bestimmungen zur Margenbesteuerung bei Reiseleistungen geändert und an die EU-Richtlinie angepasst. Die Margenbesteuerung ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen. Hierbei ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer die Differenz zwischen Reisepreis und Reisevorleistungen abzüglich der in der Differenz enthaltenen 20 % Umsatzsteuer.

