Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde eine Bestimmung in das UStG aufgenommen, wonach für bestimmte PKW und Kombi ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Es handelt sich dabei um Fahrzeuge, bei denen bisher dieses Recht wegen der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit b UStG ausgeschlossen war.

