Werden Grundstücke durch pauschalierte Land- und Forstwirte vermietet oder verpachtet, stellt sich die Frage, ob diese Umsätze unter die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung gem. § 22 UStG fallen oder nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG mit Optionsmöglichkeit zu versteuern sind. Nachfolgend wird ein Überblick über die wesentlichsten Fallkonstellationen gegeben:

