Ein in Österreich ansässiger Unternehmer benötigt die UID, um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen zu können. Durch die Angabe der UID gibt der Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet der EU an, dass er als Unternehmer auftritt und er als Leistungsempfänger im anderen Mitgliedstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegt.

