Ertragsteuerlich ergeben sich bei Sachbezügen ab Beginn des Jahres 2016 teils erhebliche Verbesserungen für die Mitarbeiter bzw. die Dienstgeber. Dies ist in einer Ausweitung der Begünstigung begründet.
Ertragsteuerlich ergeben sich bei Sachbezügen ab Beginn des Jahres 2016 teils erhebliche Verbesserungen für die Mitarbeiter bzw. die Dienstgeber. Dies ist in einer Ausweitung der Begünstigung begründet.
