Der Erlass zum Salzburger Steuerdialog 2015 beschäftigte sich unter anderem mit dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges bei einer mangelhaften Anzahlungsrechnung.
Sachverhalt
Im Sachverhalt lagen nicht berichtigte mangelhafte Anzahlungsrechnungen vor, die Leistungen wurden teilweise erbracht und die Schlussrechnung fehlte noch.

