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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 126/2015

USt 2015, 4 Heft 126 v. 10.8.2015

Pauschalentgelte

Sachverhalt:

Ein tschechischer Unternehmer ohne Unternehmen oder Betriebsstätte in Österreich erbrachte in Österreich Bauleistungen zu schriftlich vereinbarten Pauschalpreisen ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer. Der Unternehmer stellte jedoch 20 % USt in Rechnung. Der Beklagte bestritt Fälligkeit und Umsatzsteuer. Die Rechnungen müssten die UID-Nummer des Beklagten, keine USt und einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Beklagten enthalten.

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