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Ärztliche Heilbehandlungen und Umsatzsteuer, Heft 126/2015

USt 2015, 2 Heft 126 v. 10.8.2015

(§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG, UStR 2000, Rz 941ff)

Die Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind umsatzsteuerfrei. Der zentrale Punkt der Umsatzsteuerbefreiung ist die Definition der ärztlichen Heilbehandlungen. Zahlreiche EuGH-Entscheidungen zeigen, dass die Abgrenzung der umsatzsteuerfreien ärztlichen Heilbehandlungen von den umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten eines Arztes in der "Praxis" zu Auslegungsproblemen führt.

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