(§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG, UStR 2000, Rz 941ff)
Die Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind umsatzsteuerfrei. Der zentrale Punkt der Umsatzsteuerbefreiung ist die Definition der ärztlichen Heilbehandlungen. Zahlreiche EuGH-Entscheidungen zeigen, dass die Abgrenzung der umsatzsteuerfreien ärztlichen Heilbehandlungen von den umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten eines Arztes in der "Praxis" zu Auslegungsproblemen führt.

