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Forderungsabschreibung und Umsatzsteuer, Heft 124/2015

USt 2015, 3 Heft 124 v. 10.6.2015

Wird eine Forderung uneinbringlich, liegt eine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 Abs. 3 Z 1 UStG vor. Der leistende Unternehmer muss die Umsatzsteuer (Entgeltsminderung) und der unternehmerische Empfänger den vorgenommenen Vorsteuerabzug berichtigen (letzteres häufig erst im Insolvenzverfahren).

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