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Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer (UStR 2000 Rz 2836 ff), Heft 124/2015

USt 2015, 1 Heft 124 v. 10.6.2015

Bei der Vorsteuererstattung ist zu unterscheiden zwischen der Erstattung an andere EU-Unternehmer und der Ererstattung an Drittlandsunternehmer.

Achtung: Für Drittlandsunternehmer endet die Frist für Vorsteuererstattungsanträge bereits am 30.6.!

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