Bei der Vorsteuererstattung ist zu unterscheiden zwischen der Erstattung an andere EU-Unternehmer und der Ererstattung an Drittlandsunternehmer.
Achtung: Für Drittlandsunternehmer endet die Frist für Vorsteuererstattungsanträge bereits am 30.6.!
Bei der Vorsteuererstattung ist zu unterscheiden zwischen der Erstattung an andere EU-Unternehmer und der Ererstattung an Drittlandsunternehmer.
Achtung: Für Drittlandsunternehmer endet die Frist für Vorsteuererstattungsanträge bereits am 30.6.!
