Die Leistungsortbestimmung bei Fernunterrichtsleistungen (z.B. Web-Seminare) richtet sich danach, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder Nichtunternehmer ist.
Erbringung der Fernunterrichtsleistungen an Unternehmer
Fernunterrichtsleistungen an Unternehmer sind gemäß der Generalklausel nach § 3a Abs. 6 UStG am Empfängerort

