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Leistungsortbestimmung bei Fernunterricht, Heft 122/2015

USt 2015, 2 Heft 122 v. 10.4.2015

Die Leistungsortbestimmung bei Fernunterrichtsleistungen (z.B. Web-Seminare) richtet sich danach, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder Nichtunternehmer ist.

Erbringung der Fernunterrichtsleistungen an Unternehmer

Fernunterrichtsleistungen an Unternehmer sind gemäß der Generalklausel nach § 3a Abs. 6 UStG am Empfängerort

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