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Praxisfragen zum MOSS, Heft 122/2015

USt 2015, 1 Heft 122 v. 10.4.2015

Seit Jahresbeginn 2015 haben betroffene Unternehmer die Möglichkeit, bestimmte Umsätze (Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, Telekommunikations- und elektronisch erbrachte sonstige Leistungen) im neuen MOSS-Verfahren zu melden.

Dieses neue Verfahren bringt insbesondere für jene Unternehmer Vereinfachungen, die diese Leistungen an Nichtunternehmerkunden innerhalb der EU erbringen.

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