Seit Jahresbeginn 2015 haben betroffene Unternehmer die Möglichkeit, bestimmte Umsätze (Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, Telekommunikations- und elektronisch erbrachte sonstige Leistungen) im neuen MOSS-Verfahren zu melden.
Dieses neue Verfahren bringt insbesondere für jene Unternehmer Vereinfachungen, die diese Leistungen an Nichtunternehmerkunden innerhalb der EU erbringen.

