Das Vorliegen eines unternehmerischen Betriebes gewerblicher Art richtet sich gem. § 2 Abs. 3 UStG nach § 2 KStG. Daher müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (KStR 2013, Rz 65):
Vorhandensein einer wirtschaftlich selbstständigen EinrichtungAusschließliche oder überwiegende privatwirtschaftliche Tätigkeit;
