Wirtschaftliche Tätigkeit und Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuer unterliegen nur wirtschaftliche Tätigkeiten gegen Entgelt. In einem Verfahren vor dem BFG war die Frage strittig, ob die Überlassung einer Wohnung an die unterhaltsberechtigte Tochter zu deren ausschließlich privaten Zwecken eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuerbarkeit auslöst.

