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Dienstleistungen an Unternehmer in der EU, Heft 117/2014

USt 2014, 1 Heft 117 v. 10.11.2014

Werden von österreichischen Unternehmern Dienstleistungen an Unternehmer mit Sitz in der EU erbracht, kommt es gem. § 3a Abs. 6 UStG zur Besteuerung am Empfängerort (Generalklausel bei B2B). Davon gibt es einige Ausnahmen. Nachfolgend werden die wichtigsten dieser Dienstleistungen und deren richtige umsatzsteuerliche Behandlung dargestellt:

Dienstleistungen, die unter die Generalklausel fallen (UStR 2000, Rz 639f)

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