Werden von österreichischen Unternehmern Dienstleistungen an Unternehmer mit Sitz in der EU erbracht, kommt es gem. § 3a Abs. 6 UStG zur Besteuerung am Empfängerort (Generalklausel bei B2B). Davon gibt es einige Ausnahmen. Nachfolgend werden die wichtigsten dieser Dienstleistungen und deren richtige umsatzsteuerliche Behandlung dargestellt:
Dienstleistungen, die unter die Generalklausel fallen (UStR 2000, Rz 639f)

