Die pauschalierte Besteuerung der Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird im § 22 UStG geregelt. Vor dem Budgetbegleitgesetz 2014 betraf die Pauschalierung "nicht buchführungspflichtige Unternehmen", die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausführen.

