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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 112/2014

USt 2014, 4 Heft 112 v. 3.6.2014

Überlassung einer Patientenkartei

Die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt sind gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei. Steuerfrei ist auch die Lieferung von Gegenständen, wenn davon kein Vorsteuerabzug zulässig war und diese Gegenstände ausschließlich für bestimmte steuerfreie Tätigkeiten (darunter die ärztlichen Tätigkeiten) verwendet wurden (§ 6 Abs. 1 Z 26 UStG).

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