Überlassung einer Patientenkartei
Die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt sind gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei. Steuerfrei ist auch die Lieferung von Gegenständen, wenn davon kein Vorsteuerabzug zulässig war und diese Gegenstände ausschließlich für bestimmte steuerfreie Tätigkeiten (darunter die ärztlichen Tätigkeiten) verwendet wurden (§ 6 Abs. 1 Z 26 UStG).

