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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 111/2014

USt 2014, 3 Heft 111 v. 2.5.2014

Innergemeinschaftliche Lieferungen nach der Einfuhr

Gem. Art. 6 Abs. 3 UStG ist die Einfuhr von Gegenständen von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, soweit diese Gegenstände vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar für eine innergemeinschaftliche Lieferung verwendet werden.

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