Kleinbetragsrechnungen
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von € 150,- brutto gem. § 11 Abs. 6 UStG auf € 400,- (brutto) angehoben. Diese Regelung gilt für Umsätze, die ab 1.3.2014 ausgeführt werden.
Eine Kleinbetragsrechnung muss wie bisher nur folgende Merkmale enthalten:

