Unternehmerischer Kunde und sein Privatbedarf
Der Leistungsort einer Dienstleistung verlagert sich im Normalfall in den Staat des unternehmerischen Leistungsempfängers (Empfängerortprinzip). Die in Österreich unmittelbar anwendbare Durchführungsverordnung der EU vom 15.3.2011 macht dazu folgende Aussagen:

