Die Voraussetzungen für die Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer und das Verfahren zur Vorsteuererstattung sind geregelt in der VO des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBL. II Nr. 389/2010 und in der Richtlinie 2008/9 /RG zur Regelung der Erstattung der MWSt gem. Richtlinie 2006/112 /RG (als Anhang zur VO). Hinsichtlich des Erstattungsverfahrens wird differenziert nach im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern und solchen, die in Drittstaaten ansässig sind.

