In § 11 Abs. 1 Z 3 UStG sind die Rechnungsmerkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung angeführt. In lit. i wird für den Fall einer steuerpflichtigen Inlandsleistung die dem Lieferanten vom Finanzamt erteilte UID-Nummer genannt.
In § 11 Abs. 1 Z 3 UStG sind die Rechnungsmerkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung angeführt. In lit. i wird für den Fall einer steuerpflichtigen Inlandsleistung die dem Lieferanten vom Finanzamt erteilte UID-Nummer genannt.
