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Überprüfung der UID-Nummer des Lieferanten, Heft 107/2014

USt 2014, 3 Heft 107 v. 7.1.2014

In § 11 Abs. 1 Z 3 UStG sind die Rechnungsmerkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung angeführt. In lit. i wird für den Fall einer steuerpflichtigen Inlandsleistung die dem Lieferanten vom Finanzamt erteilte UID-Nummer genannt.

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