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Vorsteuerberichtigung bei pauschalierten Land- und Forstwirten - Verlängerung der Übergangsfrist, Heft 99/2013

USt 2013, 2 Heft 99 v. 1.5.2013

In § 12 Abs. 12 UStG 1994 wurde mit dem AbgÄG 2012 eine Bestimmung eingeführt, wonach auch ein Wechsel von der Pauschalierung gem. § 22 UStG zur Regelbesteuerung bzw. der umgekehrte Vorgang als Änderung der Verhältnisse im Sinn des § 12 Abs. 10 und 11 UStG anzusehen ist und zu einer Berichtigung der Vorsteuern führt.

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