Im Umsatzsteuerprotokoll 2012 vom 28.9.2012 zum Salzburger Steuerdialog (Erlass des BMF, GZ BMF-010219/0163-VI/4/2012) wurde unter anderem auch die Frage behandelt, wie der Nachweis über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu erbringen ist. Da diese Problematik in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bereitet, werden nachfolgend die wichtigsten Bestimmungen dazu dargestellt:

