Umsätze aus Leistungen, die im Rahmen von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin erbracht werden, sind gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG steuerbefreit. Folgende Personen können diese Steuerbefreiung für die Umsätze aus ihren Tätigkeiten in Anspruch nehmen:
Ärzte

