Ein Leasingunternehmen vermietet eine Solaranlage an einen anderen Unternehmer, der Mietvertrag wird auf die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf des Mietvertrages kann der Mieter die Solaranlage an den Vermieter zurückgeben oder das Mietverhältnis verlängern. Im ersten Fall wird die Solaranlage abgebaut, was ohne Zerstörung der Substanz möglich ist. Bei dieser Vermietung stellt sich die Frage, ob es sich dabei

