In der Unternehmenspraxis - vor allem im Bau- und Baunebengewerbe - ist die Ausstellung von Anzahlungs- und Teilrechnungen Usus. Es gilt daher, die beiden Begriffe richtig zuzuordnen, um den jeweiligen Sachverhalt umsatzsteuerlich korrekt behandeln zu können. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass es sich bei der Anzahlungsbesteuerung grundsätzlich um eine Istbesteuerung (= nach vereinnahmten Entgelten) handelt, während es bei Vorliegen von Teilleistungen zur Sollbesteuerung (= nach vereinbarten Entgelten) kommt.

