Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gem. § 3a Abs. 1a UStG folgende Leistungen gleichgestellt:
Der Verwendungseigenverbrauch eines Gegenstandes, wenn von diesem Gegenstand ein Vorsteuerabzug möglich war (z.B. Kfz-Sachbezugswert).Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gem. § 3a Abs. 1a UStG folgende Leistungen gleichgestellt:
Der Verwendungseigenverbrauch eines Gegenstandes, wenn von diesem Gegenstand ein Vorsteuerabzug möglich war (z.B. Kfz-Sachbezugswert).