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Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen (Leistungseigenverbrauch), Heft 104/2013

USt 2013, 3 Heft 104 v. 5.10.2013

Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gem. § 3a Abs. 1a UStG folgende Leistungen gleichgestellt:

Der Verwendungseigenverbrauch eines Gegenstandes, wenn von diesem Gegenstand ein Vorsteuerabzug möglich war (z.B. Kfz-Sachbezugswert).

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