Photovoltaikanlagen werden immer öfter auch von Privatpersonen auf den Dächern ihrer Einfamilienhäuser errichtet. Fraglich war bis jetzt, ob diese mit dem über den Eigenbedarf hinausgehenden ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom zu umsatzsteuerlichen Unternehmern werden und damit den Vorsteuerabzug für die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage geltend machen können.

