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Versandhandelsregelung, Heft 93/2012

USt 2012, 2 Heft 93 v. 5.11.2012

Wird ein Gegenstand aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet, so ist die Lieferung prinzipiell dort zu versteuern, wo die Beförderung bzw. Versendung beginnt.

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