In der USt-Aktuell-Ausgabe Dezember 2010 wurden im Artikel „Achtung bei Reihen- und Dreiecksgeschäften“ die Konsequenzen für Erwerber von Waren, die dem EU-Lieferanten gegenüber mit einer „falschen“ UID-Nr. aufgetreten sind, aufgezeigt.
Nach einem Erkenntnis des EuGH vom April 2010 haben

