Umsatzsteuerrückerstattung
Sachverhalt:
Ein inländischer Unternehmer vergütete Drittlandskunden den auf den Kaufpreis einer ausgeführten Ware entfallenden Umsatzsteuerbetrag, abzüglich eines Provisionsanteiles. Voraussetzung dafür war die Vorlage des von den Zollbehörden bestätigten Ausfuhrbeleges. Vom Händler wurde der USt-Betrag an den Vermittler refundiert. Das Finanzamt behandelte diese sonstige Leistung als Inlandsumsatz (Unternehmerortprinzip).

