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Die elektronische Übermittlung von Rechnungen - geplante Änderungen ab 2013, Heft 91/2012

USt 2012, 1 Heft 91 v. 3.9.2012

Derzeit werden elektronisch übermittelte Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke (vor allem für den Vorsteuerabzug) nur dann anerkannt, wenn diese

mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sind oder

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