Derzeit werden elektronisch übermittelte Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke (vor allem für den Vorsteuerabzug) nur dann anerkannt, wenn diese
mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sind oderDerzeit werden elektronisch übermittelte Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke (vor allem für den Vorsteuerabzug) nur dann anerkannt, wenn diese
mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sind oder