Die Vermietung zu Wohnzwecken unterliegt aufgrund einer Vereinbarung im Beitrittsvertrag zur Europäischen Union in Österreich dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Hingegen besteht bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ein eingeschränktes Wahlrecht zwischen einer steuerfreien Vermietung samt Verlust des Vorsteuerabzuges und der steuerpflichtigen Vermietung mit 20 %.
Wann liegt eine Vermietung zu Wohnzwecken vor? (UStR 2000, Rz 1185)

