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VwGH - Tätigkeit eines Musiktherapeuten , Heft 88/2012

USt 2012, 3 Heft 88 v. 5.6.2012

Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Tätigkeit eines Musiktherapeuten nicht unter die Befreiungsbestimmung gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG (Ärzte und ähnliche Heilberufe) fällt und daher mit dem Normalumsatzsteuersatz von 20 % zu versteuern ist.

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