(Bestätigungsverfahren gem. Art. 28 UStG betreffend Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, kurz UID)
Die UID-Nummer nimmt im Binnenmarkt eine zentrale Stellung ein, da sie nicht nur erforderlich ist, um sich im Binnenmarkt als Unternehmer zu identifizieren, sondern auch Teil einer ordnungsgemäßen Rechnung ist.

