Wenn der Erbe eines Betriebes den Betrieb nicht fortsetzt, wird er selbst zwar nicht zum Unternehmer, muss aber alle (restlichen) Verpflichtungen des Erblassers erfüllen.
- Noch nicht entrichtete USt-Zahllasten sind vom Erben zu zahlen.
- Bei Ist-Versteuerung sind die nachträglichen Entgelte aus Leistungen des Erblassers zu versteuern.

