Gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG sind Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis zu € 30.000,- (brutto € 33.000,- bei fiktiver 10%iger USt, brutto € 36.000,- bei fiktiver 20 %iger USt) von der USt befreit, können aber auch keine Vorsteuern geltend machen. Dieser Jahresumsatz kann einmal in fünf Jahren um maximal 15 % überschritten werden (Toleranzregelung).

