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Kleinunternehmer und Umsatzsteuerbefreiung, Heft 83/2012

USt 2012, 4 Heft 83 v. 2.1.2012

Gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG sind Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis zu € 30.000,- (brutto € 33.000,- bei fiktiver 10%iger USt, brutto € 36.000,- bei fiktiver 20 %iger USt) von der USt befreit, können aber auch keine Vorsteuern geltend machen. Dieser Jahresumsatz kann einmal in fünf Jahren um maximal 15 % überschritten werden (Toleranzregelung).

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