Aufwandseigenverbrauch
Steuerbare Umsätze sind nicht nur Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, sondern auch der Eigenverbrauch im Inland.
Nach § 1 Abs. 1 Z 2 lit a UStG liegt Eigenverbrauch (auch) vor, soweit ein Unternehmer Ausgaben (Aufwendungen) tätigt, die Leistungen betreffen, die Zwecken des Unternehmens dienen, und nach § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 oder nach § 12 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988 nicht abzugsfähig sind.

