Umsatzsteuervoranmeldung
Ab 2012 muss für die händisch ausgefüllte „Papier-UVA“ das neue Formular U 30-2012 verwendet werden. Diese Formulare werden maschinell gelesen, daher sind nur Originalformulare (keine Kopien) zulässig, es muss in Blockschrift geschrieben werden und es darf nur schwarze oder blaue Farbe verwendet werden. Das Formular kann wie üblich von der Homepage des BMF - www.bmf.gv.at - heruntergeladen werden.

