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Varianten einer Maschinenlieferung - Teil 2, Heft 82/2011

USt 2011, 1 Heft 82 v. 5.12.2011

Von den im Teil 1 geschilderten „normalen“ Lieferung sind Werklieferungen zu unterscheiden. Von einer Werklieferung wird dann gesprochen, wenn der Auftraggeber einen Gegenstand beistellt und dieser vom leistenden Unternehmer be- oder verarbeitet wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Stoffe, die nicht nur Nebenstoffe oder Zutaten sind, vom leistenden Unternehmer beschafft und verwendet werden.

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