vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Buschenschank und USt, Heft 79/2011

USt 2011, 3 Heft 79 v. 5.9.2011

Allgemeines

Der Buschenschank ist kein Nebenbetrieb, sondern unmittelbar Bestandteil des Hauptbetriebes. Auf Grund der engen Verbindung gehört dazu auch das Buschenschankbuffet. Werden daher bäuerliche Urprodukte für Zwecke der Verabreichung im Rahmen des Buschenschanks be- und/oder verarbeitet, liegt kein Nebenbetrieb vor (EStR 2000 Rz 4231).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!