Unter gewissen im Umsatzsteuergesetz angeführten Voraussetzungen kann ein Unternehmer, der Gegenstände aus dem Inland in das EU-Ausland befördert oder versendet, diese Umsätze als echt umsatzsteuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen behandeln. Neben dem Buchnachweis ist dabei besonders die Verordnung 1996/40 1 in der Fassung 2010/172 zu beachten. In dieser Verordnung werden die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit näher geregelt. Insbesondere der in den § 2 und § 3 dieser Verordnung angeführte Verbringungsnachweis sorgt oftmals für Diskussionen.

