Umsatzsteuervoranmeldung ab 2011 - Bisher mussten Unternehmer die erstellte UVA nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn der Vorjahresumsatz mehr als € 100.000,- betrug. Diese Schwelle wurde ab 2011 auf € 30.000,- gesenkt. Nach der Verordnung des BMF BGBL II Nr. 171/2010 entfällt die Verpflichtung zur Einreichung der UVA, wenn die errechnete Vorauszahlung (wie bisher) pünktlich und zur Gänze entrichtet wird oder sich keine Vorauszahlung ergibt und der Vorjahresumsatz € 30.000,- nicht überstiegen hat. Weiterhin erforderlich ist es, bei einer Befreiung von der Einreichung der UVA die Voranmeldungen unternehmensintern zu erstellen und aufzubewahren.

