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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 68/2010

USt 2010, 4 Heft 68 v. 5.10.2010

Umsatzsteuervoranmeldung ab 2011 - Bisher mussten Unternehmer die erstellte UVA nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn der Vorjahresumsatz mehr als € 100.000,- betrug. Diese Schwelle wurde ab 2011 auf € 30.000,- gesenkt. Nach der Verordnung des BMF BGBL II Nr. 171/2010 entfällt die Verpflichtung zur Einreichung der UVA, wenn die errechnete Vorauszahlung (wie bisher) pünktlich und zur Gänze entrichtet wird oder sich keine Vorauszahlung ergibt und der Vorjahresumsatz € 30.000,- nicht überstiegen hat. Weiterhin erforderlich ist es, bei einer Befreiung von der Einreichung der UVA die Voranmeldungen unternehmensintern zu erstellen und aufzubewahren.

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