Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde bei einer Rechnung über den Barkauf eines gebrauchten Ferrari über € 149.000,- zuzüglich € 29.800,- USt festgestellt, dass die Rechnung keine Angabe zum Tag der Lieferung des Fahrzeuges enthält. Der Vorsteuerabzug wurde daher nicht anerkannt. In der Berufung wurde dagegen eingewendet, dass aus dem Barverkaufsbeleg und den Transportpapieren des Spediteurs das Lieferdatum eruiert werden könnte.

